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AGB

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Dr. Sven Sebastian | Proventika

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die von Proventika angebotenen
Leistungen, auch wenn diese ohne ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgen.


Alle Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgen
nicht-exklusiv zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Proventika gelten ausschließlich, auch wenn
Proventika  in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos
schließt. Abweichende Bestimmungen eines Vertragspartners gelten nur, wenn deren Geltung im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.


Für Aufträge, die durch Proventika vermittelt, aber von Dritten direkt bestätigt, ausgeführt oder
berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dritten.
Die Mitarbeiter von Proventika halten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorträge
und Referate und führen Coachings, Trainings und Seminare durch. Mit der Beauftragung von
Proventika gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber als angenommen.


2. Gegenstand
Interne Vorträge, Seminare und Trainings
Interne Vorträge, Seminare und Trainings sind firmenbezogene oder individualisierte Vorträge,
Referate, Coachings, Trainings und Seminare von Proventika oder deren Mitarbeitern. Proventika
bzw. deren Mitarbeiter verpflichten sich, den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistungen
individuell zu beraten und zu betreuen.


Personal Coaching
Personal Coaching ist die Erstellung und Umsetzung von Trainings- und Beratungskonzepten zur
Erreichung persönlicher oder beruflicher Ziele. Art, Umfang und Ort jeder Coachingeinheit werden
mit dem Auftraggeber abgesprochen. Mögliche Coachinginhalte und -ziele werden vorab in einem
Erstgespräch mit dem Auftraggeber abgestimmt. Die Dauer einer Coachingeinheit beträgt 60
Minuten. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.


Offene Seminare und Trainings
Offene Seminare und Trainings sind öffentlich zugängliche Leistungen, die auf der Webseite von
Proventika öffentlich angeboten werden.


3. Angebot
Schriftlich verfasste Angebote behalten für 2 Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Datum des
Angebots.


Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur
Verfügung zu stellen, die im Vorfeld mit Proventika abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen
Fällen die individuellen Regelungen.

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Anmeldungen müssen per Telefax, Telefon oder per E-Mail bis 4 Wochen vor Beginn des Trainings
bzw. Seminars erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist nach telefonischer Absprache möglich. Da die
Teilnehmeranzahl für Trainings und Seminare begrenzt ist, werden Anmeldungen in der
Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.


Mit der Anmeldebestätigung erhält der Auftraggeber eine Rechnung zugesandt, die sofort und
ohne jeglichen Abzug zu begleichen ist.


Nur vor Seminar- und Trainingsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme am
Seminar oder Training.


4. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungsbuchung gültigen Preise. Proventika behält sich
eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, dem Auftraggeber etwaige
Änderungen umgehend, mindestens jedoch 4 Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich
mitzuteilen.


Die Preise schließen die Nutzung der Trainings- und Seminarräume, Hardware-Einrichtungen und
Systeme ein, soweit es sich nicht um individuelle Leistungen handelt. Kursunterlagen sind im Preis
enthalten. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind im Preis grundsätzlich nicht
enthalten. Davon abweichende Regelungen sind für Proventika nur verbindlich, wenn diese von
Proventika schriftlich bestätigt werden.


5. Zahlungsbedingungen
Seminare, Trainings, Vorträge, Referate
25% des Seminar-, Trainings-, Vortrags- und Referatspreises werden bei der jeweiligen Buchung
als Anzahlung fällig. Die Restsumme ist 14 Tage nach Leistungsabschluss fällig. Alle weiteren
Rechnungsbeträge sind netto ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zur
Zahlung fällig.
Bei der Anmeldung zu offenen Seminaren ist der Rechnungsbetrag sofort bis zum Beginn des
Seminars fällig.
Zahlungen an Proventika sind für diesen grundsätzlich kostenfrei zu leisten.
Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.
Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit
den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.


Personal Coaching
Die Abrechnung der ersten 4 Coachingeinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren
Coachingeinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet. Der Auftraggeber erhält von
Proventika eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungserhalt zu zahlen ist. Das Erstgespräch umfasst maximal 45 Minuten und ist für den
Auftraggeber kostenfrei.


6. Sonstige Kosten
Entstehen aufgrund der gewünschten Trainingsinhalte des Auftraggebers weitere Kosten
(Raummieten, Eintrittsgelder, etc.), so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten für einen
Arzt, Physiotherapeuten o.ä., der zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert wird, übernimmt der
Auftraggeber gemäß den Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters. Werden
anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf
Reisen, Coaching in den eigenen Räumlichkeiten des Auftraggebers etc.) in Anspruch genommen,
so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. Eventuell anfallende Fahrt- und Reisekosten trägt
der Auftraggeber. Werden von Proventika die zur Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber
abgestimmten Materialien (Videos, Bücher, Sportartikel etc.) gekauft, so bleiben diese bis zur
vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Proventika.

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7. Stornierung
Stornierungen müssen stets schriftlich per Telefax, E-Mail oder Post erfolgen.
Stornierung durch den Auftraggeber


Interne Vorträge, Seminare und Trainings
Schriftlich bestätigte Termine für Seminare und Trainings, Unternehmensberatungen, Vorträge und
Coachings werden dem Auftraggeber bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit 50% der
vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor
der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Tageshonorare oder
Pauschalen in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so
besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme an Seminaren,
Trainings, Unternehmensberatungen, Vorträgen und Coachings ist persönlicher Art und nicht
übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. 


Personal Coachings


Bei Verhinderung hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber 1 Tag vor Beginn des
Coachings abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Coachingeinheit
in voller Höhe berechnet.


Offene Seminare und Trainings
Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kann der Auftraggeber kostenfrei stornieren.
Bis 14 Tage vor dem Seminar kann der Auftraggeber einmalig einen Ersatztermin benennen,
ansonsten werden 25% der Seminargebühr berechnet.


Bei Absagen innerhalb eines Zeitraums von weniger als 14 Tagen vor Seminarbeginn werden 50%
der Seminargebühr fällig. Eventuell anfallende Stornogebühren eines Hotels oder anderweitiger
Räumlichkeiten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.


Bei Nichterscheinen oder einer Absage innerhalb eines Zeitraums von weniger als 5 Arbeitstagen
ist vom Auftraggeber die volle Seminargebühr zu zahlen.


Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil
kein Rückvergütungsanspruch.


Die Teilnahme an offenen Seminaren und Trainings ist übertragbar.


Stornierung durch Proventika
Interne Vorträge, Seminare und Trainings
Proventika ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine für eine Leistung zu
verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder
ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird Proventika den Auftraggeber schnellstmöglich
verständigen und einen Ersatztermin oder nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber einen
gleichwertig qualifizierten Trainer, Seminarleiter oder Referent anbieten. Für den Auftraggeber
besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Übernahme von Anfahrts- oder sonstigen
Kosten.



Personal Coaching
Proventika ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine für ein Personal Coaching
zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder
ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird Proventika den Auftraggeber schnellstmöglich
verständigen und einen Ersatztermin oder nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber einen
gleichwertig qualifizierten Coach anbieten. Für den Auftraggeber besteht in einem solchen Fall
kein Anspruch auf Übernahme von Anfahrts- oder sonstigen Kosten.

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Offene Seminare und Trainings
Proventika behält sich vor, offene Seminare und Trainings bei zu geringer Teilnehmerzahl
(üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und
Ersatztermine anzubieten. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit, Unfall etc.) kann ein
gleichwertig qualifizierter Trainer, Seminarleiter oder Referent die Leistungserbringung
übernehmen.


8. Ersatzansprüche
Bei einer berechtigten Seminar- oder Trainingsabsage durch Proventika können keine
Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und
Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere
entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.


9. Haftung
Proventika schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der
nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner Person oder auch
etwaiger Erfüllungsgehilfen bzw. Kooperationspartner beruht. Eine entsprechende
Haftungsausschlusserklärung, die vom Auftraggeber vor Ausführung des Auftrags zu
unterzeichnen ist, wird Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen.


Proventika haftet lediglich für die Erbringung der von Proventika geschuldeten Leistung und ist
nicht für das eventuelle Nichterreichen des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages
verfolgten Zwecks oder eines bestimmten Erfolges verantwortlich.


Nimmt der Auftraggeber Leistungen von Kooperationspartnern oder von Proventika vermittelten
Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.


Entsprechend übernimmt Proventika keine Gewährleistung für Waren und Dienstleistungen, die
der Auftraggeber von solchen Dritten erhalten hat.
Um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers zu genügen, besteht für
Proventika eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der
Leistungserbringung durch Proventika auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den
direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.


10. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
Sämtliche leistungsbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen sind ausschließlich zur
persönlichen Verwendung bestimmt. Alle von Proventika und deren Mitarbeitern ausgegebenen
Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen
Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Jegliche Vervielfältigung,
Reproduktion, Verbreitung, Weitergabe an Dritte und anderweitige Nutzung, auch von Teilen der
Unterlagen, sind nicht gestattet. Ein Verstoß hiergegen ist strafbar. Alle Rechte bleiben
vorbehalten.


11. Datenschutz
Proventika darf Daten des Auftraggebers maschinell verarbeiten und ist berechtigt, den Namen des
Auftraggebers in eine Referenzliste aufzunehmen und zu veröffentlichen. Andere Werbehinweise sind
vorab mit dem Auftraggeber abzusprechen.Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des
jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.
Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit
Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

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12. Geheimhaltung
Beide Parteien haben über alle ihnen bekanntgewordenen geschäftlichen und betrieblichen
Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des
Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Die
Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen
Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.


13. Belastbarkeit der Teilnehmer
Proventika weist ausdrücklich darauf hin, dass alle angebotenen Leistungen keine Therapie
darstellen und die Teilnahme an den von Proventika und deren Team konzipierten Seminaren,
Trainings und Coachings eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt.


14. Verantwortung für Handlungen
Jeder Kursteilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und
außerhalb der Veranstaltungen und Coachingsitzungen.


15. Unterbringung und Verpflegung
Für die Unterbringung sowie die Verpflegung sorgt jeder Teilnehmer selbst, ausgenommen die
Veranstaltungen, für die ausdrücklich Reise- und Verpflegungskosten in der jeweiligen Seminar-
bzw. Ausbildungsbeschreibung im Katalog ausgewiesen werden.


16. Ausschluss von Teilnehmern
Sollten Proventika oder deren Erfüllungsgehilfen bei einer Ausbildung gezwungen sein, einen
Teilnehmer wegen grob gruppen- oder prozessstörenden Verhaltens von den jeweiligen Aktivitäten
ganz oder teilweise auszuschließen, so findet keine Rückerstattung des Seminar- bzw.
Ausbildungspreises statt, auch nicht anteilig. Dies gilt ebenso für Spesen, Reise- und
Übernachtungskosten.


17. Zugehörigkeit zu Sekten
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin versichert mit seiner/ihrer Unterschrift unter der
Anmeldung zu einem Seminar, Training oder einem Coaching mit Proventika, dass er/sie zu keiner
Zeit Kontakt mit Scientology oder einer anderen Sekte gehabt hat oder zurzeit hat. Jegliche
Aktivitäten mit Scientology oder einer anderen Sekte werden von Proventika und deren Team
unverzüglich angezeigt und sämtliche Seminare, Ausbildungen oder Coachings sofort beendet
bzw. storniert. Bei Zuwiderhandlungen ist von dem betreffenden Teilnehmer eine angemessene
Vertragsstrafe fällig, die von Proventika zu bestimmen und ggf. vom zuständigen Landgericht zu
überprüfen ist.
Alle Mitarbeiter von Proventika sowie alle Kooperationspartner versichern hiermit, dass sie keinen
Kontakt mit Scientology oder einer anderen Sekte gehabt haben oder derzeit haben.


18. Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von
Leistungsmaßnahmen als verbindlich an, sofern diese wechselseitig bestätigt wurden. Dies gilt für
alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Telefax oder E-Mail. Beide Parteien
verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person
bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.

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19. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden solche
unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, um so den ursprünglich
gewollten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.

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Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.


Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01.02.2013

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